Tierarztkosten verstehen: Das regelt die GOT
Was kostet es, meinen Hund untersuchen zu lassen? Wie teuer ist die Anamnese einer Katze? Als Tierbesitzer kennen Sie solche Fragen bestimmt. Die Antwort ist nicht immer ganz einfach. Grundsätzlich gibt es für Veterinäre eine Gebührenordnung, die sogenannte GOT. Zu beachten ist, dass diese verschiedene Gebührensätze vorsieht. Eine genaue Erklärung dieser erhalten Sie hier in diesem Beitrag. Interessieren Sie sich auch für andere aktuelle Themen rund um Ihren Hund? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Kategorie Hunderatgeber.
Was steht in der Gebührenordnung für Tierärzte
In der Tierärztegebührenordnung sind alle tierärztlichen Leistungen inklusive einem Mindestsatz für die Abrechnung enthalten. Ein kleiner Einblick in die aktuelle GOT 2022:
Leistung |
Hund (1-facher Satz) |
Katze (1-facher Satz) |
Anmerkung |
Allgemeine Untersuchung inkl. Beratung |
23,62 € |
8,98 € |
Preisunterschied wegen größerem Zeitaufwand beim Hund |
Impfbescheinigung |
6,16 € |
6,16 € |
Ohne Impfstoff |
Kastration (weiblich) |
ca. 237,60 € (geschätzt, je nach Aufwand) |
ca. 169,44 € |
Preis steigt mit Komplexität und Region |
Zahnsteinentfernung inkl. Narkose |
80–180 € |
70–160 € |
Häufig nach Gewicht des Tieres berechnet |
Wundversorgung, klein |
ca. 30–70 € |
ca. 30–70 € |
Materialkosten extra |
Ohrenentzündung behandeln |
40–120 € |
40–110 € |
Je nach Schweregrad |
Entwurmung (Beratung + Mittel) |
20–40 € |
15–30 € |
Wirkstoffkosten unterschiedlich |
Wichtig: Diese Preise gelten nur als grobe Orientierung. Die tatsächliche Rechnung kann durch Material, Medikamente und Zeitaufwand deutlich höher ausfallen – besonders bei schwer zugänglichen oder nervösen Tieren. Auch Größe und Gewicht (z. B. bei Narkose oder Medikamentendosierung) spielen eine Rolle.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Leistungen, die verzeichnet sind. Sie erstrecken sich von der Untersuchung über die Behandlung bis zur Erstellung von Gutachten. Die GOT bildet damit die Grundlage für jede Rechnung, die Sie von Ihrem Veterinärmediziner für dessen Leistungen erhalten.
Gut zu wissen:
Ein Termin beim Tierarzt umfasst meistens mehrere Leistungen, zum Beispiel eine Untersuchung und eine Impfung. Entsprechend rechnet der Tierarzt mehrere Positionen ab. Hinzu kommen die Kosten für Material wie Kanülen, Verbände oder Arznei.
Unterschiedliche Tierarztkosten für Katzen und Hunde
Die GOT differenziert die Leistungen nach der Art des Haustiers. Wie unterscheidet sich der GOT-Satz für den Hund von dem für die Katze? In der Regel sind die Behandlungskosten für Hunde etwas höher. Eine allgemeine Untersuchung bei Hunden kostet zum Beispiel 13,47 Euro nach 1-fachem Satz, während für Katzen eine Gebühr von 8,98 Euro festgelegt ist. Zurückzuführen ist dieser Unterschied zum Beispiel auf den unterschiedlichen Zeitbedarf bei der Untersuchung der Tiere.
Vorsicht: Manchmal gilt der Besuch beim Veterinär als zu teuer. Das kann jedoch bedeuten, dass das Tier unnötig leidet. Suchen Sie deshalb bei Krankheitssymptomen immer Ihren Tierarzt auf. Ein frühzeitiger Termin ist das Beste für Ihr Tier und vermeidet unnötige Kosten.
Wie viel kostet ein Check-up beim Tierarzt?
Ein allgemeiner Gesundheitscheck beim Tierarzt – also eine Routineuntersuchung ohne akuten Krankheitsverdacht – ist besonders bei älteren Tieren oder zur Vorsorge sinnvoll. Die Kosten hängen davon ab, wie umfangreich der Check-up ist.
Basis-Check-up nach GOT (1-facher Satz):
● Hund: ca. 23,62 €
● Katze: ca. 8,98 €
Diese Grundgebühr umfasst die klinische Allgemeinuntersuchung inklusive Beratung. Oft empfehlen Tierärzte jedoch weitere Untersuchungen, zum Beispiel:
Zusatzuntersuchung |
Mögliche Kosten (ca.) |
Blutbild |
30–70 € |
Urinuntersuchung |
15–30 € |
Röntgen |
50–100 € pro Aufnahme |
Ultraschall |
50–120 € |
Basissatz und erhöhter Satz: So werden Preise berechnet
Für jede Leistung sieht die GOT drei verschiedene Sätze vor:
Der Basissatz, auch einfacher GOT-Satz, ist die Mindestgebühr, die erhoben wird. Daneben gibt es noch den zweifachen und dreifachen Satz.
Ein Beispiel: Der Basissatz für die Kastration einer weiblichen Katze liegt bei 56,48 Euro. Daraus ergibt sich ein zweifacher GOT-Satz von 112,96 Euro und ein 3-facher GOT-Satz von 169,44 Euro.
GOT-Satz – Was genau wird abgerechnet?
Die Frage, nach welchem Satz der Tierarzt abrechnet, ist nicht pauschal zu beantworten. Allgemein gilt, dass er nicht günstiger sein kann, als die GOT es vorgibt. Wer seinen Hund oder seine Katze behandeln lässt, kann daher nur entnehmen, wie teuer die Behandlung mindestens sein wird.
Als grobe Orientierung lässt sich sagen, dass kleinere Praxen auf dem Land eher nach dem 1-fachen GOT-Satz abrechnen. Kliniken in der Stadt sind hingegen meist teurer. Ein Spezialist für bestimmte Erkrankungen kann auch den 3-fachen Satz verlangen. Die Wahl des Satzes richtet sich auch nach dem Aufwand. Dauert die Behandlung ungewöhnlich lange oder ergibt sich eine schwierige Situation, wird die Tierarztrechnung höher ausfallen.
Tipp von Santévet: Fragen Sie Ihren Tierarzt vor der Behandlung, wie teuer die Untersuchung oder der Eingriff in etwa sein wird.
Es wird sogar noch etwas komplizierter: Veterinäre müssen nicht streng nach den vorgegebenen Gebürhrensätzen abrechnen. Es ist ebenso möglich, dass sie den 1,6-fachen oder 1,8-fachen Satz verwenden. Genauere Informationen dazu können Sie Ihrer Rechnung entnehmen.
Was beeinflusst die Höhe der Rechnung?
Die Kosten für einen Tierarztbesuch hängen von mehreren Faktoren ab – nicht nur von der eigentlichen Behandlung. Entscheidend sind unter anderem die Gebührensätze, die laut GOT (Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte) gelten. Diese richten sich nach dem Aufwand der Leistung, der Art des Eingriffs, der Verabreichung von Arzneimitteln sowie der eingesetzten Technik – etwa bei einer Röntgenuntersuchung oder einer Injektionsnarkose.
Einflussfaktoren auf die Gebührenhöhe:
● Diagnoseverfahren: Moderne Verfahren wie digitales Röntgen, Blutanalysen oder Ultraschall erhöhen die Kosten, insbesondere bei Spezialuntersuchungen.
● Anpassung an besondere Umstände: Muss z. B. ein besonders ängstliches Tier in Narkose gelegt werden, darf die Praxis einen höheren Satz ansetzen.
● Injektion und Narkose: Die Verabreichung von Injektionen oder die Anwendung einer Injektionsnarkose wird separat abgerechnet – zusätzlich zur eigentlichen Behandlung.
● Örtliche Verhältnisse: Die Preise können regional schwanken. In städtischen Gebieten mit hohen Betriebskosten kalkulieren Tierarztpraxen meist höhere Sätze als Landpraxen. Auch der technische Stand der Praxis spielt eine Rolle.
● Wert des Tieres: Auch wenn kein fester Geldwert angesetzt wird, spielt der Gesundheitszustand und der Status des Tieres (z. B. Zuchttier, Diensthund) eine Rolle bei der Einschätzung des Behandlungsniveaus.
Wozu eine tierärztliche Gebührenordnung?
Warum gibt es eine Gebührenordnung für Tierärzte?
Im Wesentlichen aus zwei Gründen: Erstens erhalten Tierärzte damit eine fundierte Grundlage zur Abrechnung ihrer Leistungen. Zweitens haben Tierbesitzer die Gewissheit, dass die Kosten für eine Untersuchung in bestimmten Grenzen festgelegt sind. Dadurch gibt es also weder Wucher- noch Dumpingpreise.
Diese 5 Tipps helfen Ihnen, Kosten zu verstehen und zu planen:
- Vor der Behandlung fragen: Wenn es nicht gerade ein Notfall ist, bitten Sie vorab um eine grobe Kostenschätzung. Fragen Sie: Welche Leistungen sind geplant? Welche Materialien werden wahrscheinlich verwendet? Viele Tierärzte nennen gern einen Richtwert oder erstellen bei Eingriffen einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
- GOT-Satz erfragen: Lassen Sie sich sagen, nach welchem Satz abgerechnet wird – z. B. 1-fach, 2-fach oder 3-fach. Der Satz beeinflusst den Endpreis erheblich. Manche Praxen rechnen standardmäßig mit dem 2-fachen Satz ab – in ländlichen Gegenden ist häufiger der 1-fache Satz üblich.
- Rechnung genau prüfen: Nach dem Besuch erhalten Sie eine detaillierte Rechnung – hier müssen die einzelnen Positionen gemäß GOT aufgelistet sein. Achten Sie auf doppelt aufgeführte Leistungen oder unklare Zusatzkosten. Sie haben das Recht auf eine verständlich aufgeschlüsselte Tierarztrechnung.
- Material- und Medikamentenkosten verstehen: Zusätzlich zu den Leistungen fallen Kosten für Materialien (z. B. Kanülen, Tupfer, Pflaster) und Arzneimittel an. Diese sind oft nicht in der GOT geregelt und können stark variieren. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie, ob es günstigere Alternativen gibt.
- Notdienstzeiten kennen: Termine am Wochenende, abends oder an Feiertagen gelten als Notdienst – hier darf der Tierarzt mindestens den 2-fachen, maximal den 4-fachen Satz berechnen und eine zusätzliche Notdienstpauschale von 50 € netto verlangen. Informieren Sie sich vorher telefonisch, ob ein Besuch wirklich notwendig ist.
Transparenz schützt vor bösen Überraschungen. Reden Sie offen mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt – das sorgt für Vertrauen und klare Verhältnisse.
Aktuelles: Die GOT 2022
Inhaltlich wird die GOT vergleichsweise selten überarbeitet. Erstmalig wurde die Liste im Jahr 1940 aufgestellt, die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 1999. Allerdings werden die Gebühren von Zeit zu Zeit angepasst, so zum Beispiel 2017, als sie um 12 % angehoben wurden. In der GOT 2022, die seit dem 14. Februar 2020 gilt, finden sich außerdem neue Regelungen, die den Notdienst betreffen.
Im Regelfall wird eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € netto zu den definierten Notdienstzeiten erhoben. Notdienstgebührensätze können gemäß der Bundestierärztekammer wie folgt abgerechnet werden:
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
- von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags
Tierärzte dürfen in diesen Fällen mindestens den 2-fachen und maximal den 4-fachen GOT Satz erheben.
Neu!
Seit dem 14.02.2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen, dies war zuvor lediglich maximal zum 3-fachen Satz möglich.
Krankenversicherung für Haustiere: GOT ist wichtig
Wie viel Herrchen und Frauchen für einen Tierarztbesuch zahlen müssen, richtet sich nach der GOT. Wer Vorsorge für den Fall der Fälle treffen möchte, ist mit einer Tierkrankenversicherung für Hunde oder Katzen gut beraten. Die Santévet Versicherung übernimmt dann je nach Tarif eine Vielzahl von Tierarztkosten für die Behandlung. Wer eine tendenziell teurere Spezialklinik für sein/ihr Tier aufsuchen möchte, sollte genau auf den Faktor bei der Abrechnung achten und diesen erfragen.
Schon gewusst? Die Tierkrankenversicherung von Santévet erstattet Ihnen unabhängig vom angewendeten GOT-Satz Ihre Tierarztkosten. Sie müssen sich keine Gedanken machen, ob Ihr Tierarzt zum 1-fachen oder 4-fachen GOT Satz abrechnet. Santévet erstattet Ihnen Ihre Kosten bis zur definierten Jahresobergrenze und zum vereinbarten Erstattungssatz.
Notdienstgebühr: Wann fallen zusätzliche Kosten an?
Wie hoch die Tierarztrechnung letztlich ausfällt, hängt nicht nur von den Leistungen wie Untersuchung und Therapie ab. Darüber hinaus gibt es verschiedene Posten, die zusätzliche Kosten erzeugen können. Dazu gehört zum Beispiel der Eilbesuch des Tierarztes, bei dem der Praxisbetrieb gestört wird.
Ebenso kostet es Geld, wenn der Besuch am Wochenende oder in der Nacht stattfindet. Die aufgewandte Zeit wird hingegen nicht separat in Rechnung gestellt, denn sie ist in der Regel mit den vorgesehenen Kosten abgegolten. Ausnahmen gibt es nur wenige, etwa wenn der Tierarzt nach der Behandlung noch länger bleibt, weil der Tierhalter dies wünscht.
Zudem gibt es einige wenige Leistungen, die zusätzlich nach Zeitfaktor berechnet werden. Der einfache Satz für die Zeitgebühr von 15 Minuten beträgt 16 Euro.
Fragen Sie nach: Sind Sie unsicher, was die Abrechnung Ihres Tierarztes anbelangt? Dann lassen Sie sich die Rechnung nach GOT aufschlüsseln.
So senken Sie Tierarztkosten ohne an der Gesundheit Ihres Tieres zu sparen
Tierärztliche Behandlungen müssen nicht teuer sein – vor allem nicht, wenn man frühzeitig handelt und vorbeugt. Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, erspart sich oft aufwendige (und teure) Eingriffe in der Zukunft. Das gilt sowohl für Katzen als auch für Hunde.
So vermeiden Sie unnötige Kosten:
● Vorsorge ernst nehmen: Regelmäßige Untersuchungen, Impfungen, Entwurmung und Zahnkontrollen sind Pflicht. Sie helfen, Erkrankungen früh zu erkennen – oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Gerade bei Katzen bleiben viele Erkrankungen lange unbemerkt, etwa Nierenschwächen oder Zahnprobleme.
● Frühzeitig reagieren: Wenn Ihr Tier hustet, hinkt, auffällig frisst oder plötzlich ruhiger ist, zögern Sie nicht. Ein frühzeitiger Besuch beim Tierarzt kann eine einfache Behandlung bedeuten – während Abwarten oft zu Komplikationen führt, die später mehr kosten.
● Auf Hygiene und Pflege achten: Regelmäßiges Zähneputzen, Fellpflege, Krallenschneiden oder Floh-/Zeckenschutz sind kein Luxus – sondern kostensparende Gesundheitsvorsorge. Auch eine artgerechte Ernährung beugt Krankheiten vor.
● Kennen Sie Ihre Grenzen: Bei kleinen Blessuren (z. B. Zecke entfernen, kleinere Kratzer) kann man vorsichtig selbst helfen – aber niemals auf gut Glück behandeln. Unsachgemäße Hausmittel oder zu langes Zuwarten können gefährlich werden.
● Notdienst nur im echten Notfall: Wenn Ihr Tier blutet, nicht mehr frisst, krampft oder Atemprobleme hat, müssen Sie sofort zum Tierarzt – auch nachts oder am Wochenende. Aber: Ein leichter Durchfall oder eine eingerissene Kralle können oft auch am nächsten Werktag behandelt werden – das spart den 4-fachen Satz.
● Tierkrankenversicherung prüfen: Eine gute Versicherung übernimmt – je nach Tarif – einen Großteil der Kosten. Besonders für Welpen, alte Tiere oder Rassen mit bekanntem Krankheitsrisiko ist sie sinnvoll. Wichtig: Achten Sie auf die Erstattungshöhe pro Jahr und ob auch Spezialkliniken oder Notdienste mit abgedeckt sind.
Rechte und Pflichten von Tierhaltern bei der Abrechnung
Wenn Tierhalter eine Rechnung vom Tierarzt erhalten, ist das Vertrauenssache – aber keine Einbahnstraße. Denn wie bei jeder Dienstleistung haben Sie klare Rechte und Pflichten, besonders wenn es um die Korrektheit der Abrechnung geht.
Ihre Rechte als Tierhalter
- Transparente Aufschlüsselung der Rechnung Jede Tierarztrechnung muss nachvollziehbar sein. Das bedeutet: Alle Leistungen müssen einzeln und gemäß der GOT (Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte) aufgeführt sein – inklusive des angewendeten Gebührensatzes (z. B. 1-fach, 2-fach) sowie eventuell anfallender Zusatzkosten für Material oder Medikamente.
- Recht auf Einsicht und Erklärung Sie haben das Recht, die Rechnung prüfen zu lassen und eine Erklärung zu verlangen, wenn Positionen unklar sind. Seriöse Tierarztpraxen erläutern auf Nachfrage die einzelnen Posten, den angewendeten Satz oder die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen.
- Widerspruch bei Fehlern oder Unklarheiten Halten Sie eine Rechnung für fehlerhaft oder überhöht, können Sie formell widersprechen – idealerweise schriftlich per Brief oder E-Mail. Bitten Sie um eine Korrektur oder detaillierte Erläuterung. Eine Zahlungspflicht besteht zunächst nur für die unstrittigen Posten.
- Beratung durch die Tierärztekammer Falls keine Einigung möglich ist, können Sie sich an die zuständige Tierärztekammer Ihres Bundeslandes wenden. Diese vermittelt unabhängig zwischen Tierarzt und Tierhalter. Dort kann geprüft werden, ob die Rechnung sachlich und formal korrekt ist.
- Einschaltung von Verbraucherzentralen oder Anwälten Wenn die Streitigkeit nicht beigelegt wird, können auch Verbraucherschutzstellen oder ein auf Tierrecht spezialisierter Anwalt unterstützen. Das ist besonders bei sehr hohen Rechnungen oder wiederholten Problemen empfehlenswert.
Ihre Pflichten als Tierhalter
● Aufklärung zulassen: Sie sind verpflichtet, dem Tierarzt alle relevanten Angaben zum Gesundheitszustand Ihres Tieres zu machen – das ermöglicht eine korrekte und faire Abrechnung.
● Zahlung nach Vereinbarung: Tierarztpraxen dürfen auf sofortige Bezahlung bestehen. Wenn Sie später zahlen möchten, sprechen Sie das vor der tierärztlichen Behandlung ab. Kommt es zu einer Ratenvereinbarung, sollte diese schriftlich fixiert werden.
● Nachfragen bei Unsicherheiten: Wer frühzeitig fragt, klärt Missverständnisse oft direkt – vermeiden Sie es, stillschweigend falsche Rechnungen zu akzeptieren oder erst spät Widerspruch einzulegen.
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